SANAcheck
Kosteneffektivste Pflege für Ihre Bewohner
Planen, beschaffen, monitoren und Kosten sparen. Sie helfen aktiv mit, Kosten für Ihre Bewohner und unser Gesundheitswesen zu sparen.
Digital
Einfach und sicher Ihre Bewohner digital bei der Inkontinenzversorgung begleiten.
Sicher
Hohe Sicherheit mit Zwei-Faktor-Authentifizierung.
Kostenlos
SANAcheck ist für unsere Kunden komplett kostenlos nutzbar.
Offen
Keine Einschränkungen von MiGeL-Produkten.
Überblick
Digitalisierung als Wachstumsmotor einsetzen
Alles, was SANAcheck heute für Ihr Haus übernimmt.
- ALLE MiGeL-Produkte können auf Bewohner verwaltet werden.
- ALLE anderen Produkte wie Handschuhe etc. auch gleich mitbestellen.

- Bewohner
- Planung
- Produkte
- Einfache Beschaffung auf Bewohner
- Lager auf Bewohner
- Kostenkontrolle
- Direkte Abrechnung
Funktionen
So arbeiten Sie mit SANAcheck
Individuelle Planung
Einfache Tag-, Nacht-, Abteilungs- und Zeitfensterplanung. Die Bewohnerkarte lässt sich jederzeit ausdrucken.
- Einsatzplan erstellen
- Bewohner individuell einstellen
- Bewohnertoilettengang einstellen
- Bewohnerkarte drucken

Kostenkontrolle über alle MiGeL-Produkte
Alle MiGeL-Produkte lassen sich auf Bewohner verwalten, und alle weiteren Artikel wie Handschuhe bestellen Sie gleich mit.
- Lager auf Bewohner
- Direkte Abrechnung
- Einfache Beschaffung auf Bewohner

Einfache Bestellung nach Bedarf pro Bewohner
Das System ermittelt den Bewohnerbedarf und meldet sich automatisch, wenn ein Rezept abgelaufen ist.
- Automatische Bestellvorschläge
- Rezepterinnerungen
- Und noch vieles mehr

Herkunft
SANAcheck – entwickelt von uns, für Sie.
SANAcheck ist eine Eigenentwicklung der Sana Swiss Services AG, konzipiert, programmiert und kontinuierlich weiterentwickelt in Luzern.
Gemeinsam mit Schweizer Pflegeheimen für ihren Alltag gestaltet. Von Anfang an haben wir bewusst auf enge Zusammenarbeit mit unseren Kund:innen gesetzt: Ihre Rückmeldungen und Anforderungen fliessen direkt in die Entwicklung ein.
Swiss Made. Praxisnah. Gemeinsam entwickelt.

Einstieg
Schnell erklärt, sofort einsetzbar
Von der Anmeldung über die Zwei-Faktor-Authentifizierung bis zur ersten Bestellung führt Sie die Anleitung Schritt für Schritt.
- Zugang und Konto einrichten
- Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren
- Bereiche und Abteilungen anlegen
- Bewohner erfassen
- Beschaffung und Lager einrichten
- Bestellung, Inventar und Berichte
Fragen und Antworten
Was Sie über die MiGeL wissen sollten
Was ist die MiGeL?
Die Mittel- und Gegenständeliste ist Anhang 2 der Krankenpflege-Leistungsverordnung. Sie führt Produkte auf, die zur Untersuchung oder Behandlung zu Hause oder im Pflegeheim eingesetzt werden und deren Kosten die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt — etwa Inkontinenzmaterial, Verbandsmaterial, Gehhilfen oder Blutzuckermessgeräte.
Was bedeutet der Höchstvergütungsbetrag?
Zu jeder Position gehört ein Höchstvergütungsbetrag. Das ist der Betrag, den die Versicherer im Rahmen der Grundversicherung höchstens vergüten; was darüber liegt, trägt die versicherte Person oder der Betrieb. SANAcheck führt Kostendeckung und Restbetrag je Bewohner mit.
Spielt es eine Rolle, wer das Material anwendet?
Ja. Artikel 25 Absatz 2 Buchstabe b des Krankenversicherungsgesetzes betrifft ärztlich verordnete Mittel, die von der versicherten Person oder ihren Angehörigen angewendet werden. Nach Artikel 25a werden auch Mittel vergütet, die Pflegefachpersonen anwenden. Für die Vergütung von Pflegematerial gilt zusätzlich eine eigene Regelung des Bundes, in Kraft seit dem 1. Oktober 2021.
Wie oft ändert die Liste?
Das Bundesamt für Gesundheit gibt Änderungen jeweils auf einen Stichtag heraus, in der Regel auf den 1. Januar oder den 1. Juli. Dabei können Positionen, Beträge und Limitierungen ändern.
Was gilt in meinem Haus?
Das hängt von Wohnform, Versicherung und Situation ab. Massgeblich ist immer die jeweils gültige Mittel- und Gegenständeliste des Bundesamts für Gesundheit. Ihren Fall schauen wir im Beratungsgespräch gemeinsam an und bilden ihn in SANAcheck ab.
Diese Übersicht informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgeblich ist die jeweils gültige Mittel- und Gegenständeliste des Bundesamts für Gesundheit. MiGeL beim BAG ansehen
Das sagen unsere Kunden
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